Teilnahmebedingungen für Tippgeber

Muster-Bedingungen von Tippgold. Sie gelten, sofern der jeweilige Auftraggeber keine eigenen Teilnahmebedingungen hinterlegt hat. Hinweis: Diese Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung.

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Personen (Tippgeber), die über eine Tippgold-Empfehlungsseite einem Berater oder Unternehmen (Auftraggeber) Kontakte empfehlen. Der Auftraggeber kann abweichende eigene Bedingungen hinterlegen; diese haben dann Vorrang.

2. Tätigkeit des Tippgebers

Der Tippgeber nennt lediglich einen Kontakt, der der Weitergabe seiner Daten zugestimmt hat. Er berät nicht, vermittelt keine Verträge und tritt nicht im Namen des Auftraggebers auf.

Es entsteht kein Arbeits-, Handelsvertreter- oder Vermittlungsverhältnis. Der Tippgeber ist für die steuerliche Erfassung seiner Prämien selbst verantwortlich.

3. Entstehen des Prämienanspruchs

Ein Anspruch entsteht erst, wenn zwischen dem empfohlenen Kontakt und dem Auftraggeber ein Vertrag rechtswirksam zustande gekommen ist und etwaige gesetzliche Widerrufsfristen abgelaufen sind.

Höhe bzw. Berechnungsweise der Prämie ergeben sich aus dem jeweiligen Suchauftrag zum Zeitpunkt der Empfehlung. Bei variablen Prämien legt der Auftraggeber den Betrag nach Abschluss anhand seiner tatsächlich erhaltenen Vergütung fest.

4. Fälligkeit und Auszahlung

Die Prämie wird fällig, sobald der Auftraggeber seine eigene Vergütung für das vermittelte Geschäft erhalten hat, in der Regel im Folgemonat nach Vertragsabschluss. Die Auszahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister der Plattform auf das vom Tippgeber hinterlegte Konto.

5. Rückforderung bei Storno oder Widerruf

Wird der vermittelte Vertrag widerrufen, angefochten oder innerhalb der für den Auftraggeber geltenden Stornohaftungszeit aufgehoben und muss der Auftraggeber seine Vergütung ganz oder teilweise zurückzahlen, kann er die bereits gezahlte Prämie im gleichen Verhältnis zurückfordern oder mit künftigen Prämien verrechnen.

6. Ausschluss

Kein Anspruch besteht bei Eigenempfehlungen ohne ausdrückliche Zulassung, bei Kontakten, die dem Auftraggeber bereits bekannt waren, oder bei Empfehlungen ohne Einwilligung der empfohlenen Person.

7. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung. Der Tippgeber sichert zu, dass die empfohlene Person der Weitergabe ihrer Kontaktdaten zugestimmt hat.

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