Tippgold ist eine Marke der Creova Group.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der Plattform Tippgold durch Tippgeber und Berater. Mit der Registrierung und Nutzung unserer Dienstleistungen akzeptierst du diese AGB.
2. Leistungsbeschreibung
Tippgold vermittelt Kontaktdaten potenzieller Versicherungsinteressenten (Tippgeber) an zugelassene Versicherungsberater und Makler. Die Plattform stellt die technische Infrastruktur zur Verfügung, ist jedoch nicht selbst Vertragspartner der vermittelten Versicherungen.
3. Pflichten der Tippgeber
Tippgeber sind verpflichtet, nur Kontaktdaten von Personen weiterzugeben, die ihr ausdrückliches Einverständnis erteilt haben. Die übermittelten Daten müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein. Die Weitergabe von unzulässigen oder irreführenden Daten ist untersagt.
4. Pflichten der Berater
Berater verpflichten sich, die übermittelten Daten ausschließlich zur Bearbeitung der jeweiligen Anfrage zu verwenden und alle geltenden Datenschutz- und Versicherungsvermittlungsvorschriften einzuhalten.
5. Vergütung
Die Vergütung für erfolgreich vermittelte Abschlüsse erfolgt auf Grundlage der aktuell gültigen Preisliste und wird nach Abzug etwaiger Gebühren an den berechtigten Tippgeber ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt auf das hinterlegte Bankkonto, sobald der Abschluss bestätigt wurde.
Pro Auszahlung einer Tippgebervergütung wird eine Zahlungsabwicklungsgebühr in Höhe von 2,50 € fällig. Diese Gebühr deckt die Kosten des eingesetzten Zahlungsdienstleisters und wird dem Berater bei jeder Provisionsabrechnung zusätzlich zur vereinbarten Tippgebervergütung und gegebenenfalls der Tippgold-Transaktionsgebühr berechnet. Die Gebühr wird nicht als Tippgold-Transaktionsgebühr im Sinne der prozentualen Paketpreise erhoben.
6. Mitwirkungs- und Statuspflicht des Beraters
Der Berater ist verpflichtet, den Bearbeitungsstatus einer über Tippgold erhaltenen und von ihm angenommenen Empfehlung wahrheitsgemäß und innerhalb angemessener Frist über die hierfür vorgesehenen Funktionen der Plattform zu aktualisieren.
Insbesondere hat der Berater mitzuteilen, ob sich die Empfehlung noch in Bearbeitung befindet, kein provisionsauslösender Geschäftserfolg eingetreten ist oder ein provisionsauslösender Geschäftserfolg erzielt wurde.
Als provisionsauslösender Geschäftserfolg gilt derjenige Erfolg, der in dem zum Zeitpunkt der Annahme der Empfehlung geltenden Suchauftrag, der Vergütungsvereinbarung oder der sonstigen individuellen Vereinbarung zwischen Berater und Tippgeber als Voraussetzung für die Zahlung der Tippgebervergütung bestimmt wurde.
Der Berater ist verpflichtet, Tippgold auf Anfrage die zur Prüfung und Abrechnung erforderlichen Angaben und, soweit erforderlich, geeignete Nachweise zur Verfügung zu stellen.
7. Statusprüfung nach 30 Tagen
Ist eine vom Berater angenommene Empfehlung 30 Kalendertage nach Annahme noch nicht abschließend als erfolgreich oder erfolglos gekennzeichnet, ist Tippgold berechtigt, den Berater zur Aktualisierung des Bearbeitungsstatus aufzufordern.
Eine automatische Vermutung eines provisionsauslösenden Geschäftserfolgs tritt mit Ablauf der 30 Tage nicht unmittelbar ein.
Tippgold informiert den Berater zunächst gesondert darüber, dass für die betreffende Empfehlung eine Statusmeldung erforderlich ist und bei weiterer Nichtreaktion nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen eine widerlegbare Vermutung eines provisionsauslösenden Geschäftserfolgs eintreten kann.
8. Ankündigung der Abrechnungsvermutung und Nachfrist
Liegt nach Ablauf von 30 Kalendertagen keine ausreichende Statusmeldung vor, kann Tippgold dem Berater eine qualifizierte Schlussaufforderung in Textform übermitteln.
Die Schlussaufforderung muss mindestens enthalten:
- die eindeutige Bezeichnung der betreffenden Empfehlung,
- die vereinbarte Tippgebervergütung,
- die gegebenenfalls zusätzlich anfallende Tippgold-Transaktionsgebühr,
- die Aufforderung zur Aktualisierung des Status,
- eine angemessene Nachfrist von mindestens sieben Kalendertagen sowie
- einen ausdrücklichen und hervorgehobenen Hinweis darauf, dass bei fruchtlosem Ablauf der Nachfrist die nachfolgend geregelte widerlegbare Vermutung eintreten kann.
Die Schlussaufforderung kann insbesondere per E-Mail an die im Benutzerkonto hinterlegte E-Mail-Adresse sowie ergänzend über das Tippgold-Benutzerkonto erfolgen.
9. Widerlegbare Vermutung eines provisionsauslösenden Geschäftserfolgs
Reagiert der Berater trotz ordnungsgemäßer Schlussaufforderung nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist und teilt er insbesondere weder einen aktuellen Bearbeitungsstatus noch einen begründeten Widerspruch mit, ist Tippgold berechtigt, für Zwecke der Abrechnung widerlegbar zu vermuten, dass hinsichtlich der betreffenden Empfehlung ein provisionsauslösender Geschäftserfolg eingetreten ist.
Die Vermutung stellt keine Feststellung oder Fiktion des tatsächlichen Abschlusses eines bestimmten Versicherungsvertrages dar. Sie dient ausschließlich der Abwicklung des zwischen den Beteiligten vereinbarten Tippgeber- und Vergütungsverhältnisses.
Dem Berater bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, die Vermutung zu widerlegen.
10. Widerlegung der Vermutung
Der Berater kann die Vermutung eines provisionsauslösenden Geschäftserfolgs durch einen geeigneten und nachvollziehbaren Nachweis widerlegen.
Als geeigneter Nachweis kommen abhängig vom jeweiligen Sachverhalt insbesondere in Betracht:
- eine Erklärung der empfohlenen Person, aus der hervorgeht, dass kein provisionsauslösender Geschäftserfolg mit dem Berater zustande gekommen ist,
- eine dokumentierte Ablehnung oder Beendigung der Beratung durch die empfohlene Person,
- ein Nachweis über die Ablehnung eines Antrags durch den Versicherer,
- ein geeigneter Nachweis darüber, dass ein gestellter Antrag nicht zu einem provisionsauslösenden Vertrag geführt hat,
- ein Nachweis über eine Stornierung oder einen Widerruf, soweit dadurch nach der jeweiligen Vergütungsvereinbarung kein Vergütungsanspruch entstanden ist,
- oder ein anderer geeigneter Nachweis, aus dem nachvollziehbar hervorgeht, dass die Voraussetzungen für die vereinbarte Tippgebervergütung nicht eingetreten sind.
Tippgold darf Art und Umfang des Nachweises nur insoweit verlangen, wie dies zur Überprüfung des konkreten Vorgangs erforderlich und angemessen ist.
Personenbezogene Daten, insbesondere Gesundheitsdaten und sonstige besondere Kategorien personenbezogener Daten, die für die Prüfung nicht erforderlich sind, sollen vor Übermittlung geschwärzt oder anderweitig entfernt werden.
Eine bloße Erklärung des Beraters, dass kein Abschluss erfolgt sei, ohne weitere nachvollziehbare Angaben oder einen auf Verlangen geeigneten Nachweis, ist zur Widerlegung der Vermutung nicht zwingend ausreichend.
11. Fortbestehende Bearbeitung
Befindet sich die Empfehlung nach Ablauf von 30 Tagen nachweislich weiterhin in Beratung oder Bearbeitung, kann der Berater dies innerhalb der Plattform angeben.
In diesem Fall tritt allein wegen des Ablaufs der ursprünglichen 30-Tage-Frist keine Abrechnungsvermutung ein.
Tippgold ist berechtigt, nach angemessenen Zeitabständen erneut eine Statusaktualisierung zu verlangen. Der Berater bleibt bis zur abschließenden Klärung des Vorgangs zur wahrheitsgemäßen Statusmeldung verpflichtet.
12. Nachweis eines provisionsauslösenden Geschäftserfolgs
Meldet der Berater einen provisionsauslösenden Geschäftserfolg, ist Tippgold berechtigt, einen geeigneten Nachweis über den Eintritt der in der jeweiligen Vergütungsvereinbarung definierten Voraussetzungen zu verlangen.
Der Nachweis kann insbesondere durch eine Provisions- oder Courtageabrechnung, eine entsprechend geschwärzte Vertrags- oder Abrechnungsbestätigung oder einen anderen geeigneten Beleg erfolgen.
Nicht erforderliche personenbezogene Daten sind vor Übermittlung zu schwärzen.
13. Abrechnung nach Eintritt der Vermutung
Ist die Abrechnungsvermutung nach den vorstehenden Bestimmungen eingetreten und wurde sie nicht rechtzeitig widerlegt, ist Tippgold berechtigt, die für die betreffende Empfehlung zuvor vereinbarte Tippgebervergütung sowie die vertraglich vereinbarte Tippgold-Transaktionsgebühr abzurechnen.
Maßgeblich ist die Vergütung, die dem Berater bei Annahme der betreffenden Empfehlung beziehungsweise des zugrunde liegenden Suchauftrags angezeigt und von ihm akzeptiert wurde.
Tippgold informiert den Berater vor einer Belastung über den abzurechnenden Betrag, den Grund der Abrechnung und den vorgesehenen Fälligkeitstermin.
14. SEPA-Lastschrift und Vorabinformation
Soweit der Berater Tippgold oder dem von Tippgold eingesetzten Zahlungsdienstleister ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, können fällige Beträge im Rahmen dieses Mandats vom hinterlegten Geschäftskonto eingezogen werden.
Der Berater wird vor dem jeweiligen Einzug über den einzuziehenden Betrag und den vorgesehenen Fälligkeitstag informiert.
Soweit gesetzlich zulässig, vereinbaren die Parteien für die Vorabinformation einer SEPA-Lastschrift eine Frist von fünf Kalendertagen vor dem vorgesehenen Belastungstag.
Der Einsatz eines Zahlungsdienstleisters zur technischen Abwicklung der Zahlung bleibt vorbehalten.
15. Beanstandung einer aufgrund der Vermutung erfolgten Abrechnung
Der Berater bleibt auch nach erfolgter Abrechnung berechtigt, die zugrunde gelegte Vermutung durch einen geeigneten Nachweis zu widerlegen.
Stellt sich nach erfolgter Abrechnung heraus, dass die Voraussetzungen für die Tippgebervergütung tatsächlich nicht vorlagen, wird Tippgold die Abrechnung nach Prüfung des Sachverhalts entsprechend korrigieren.
Bereits an den Tippgeber ausgezahlte Beträge, Rückbelastungen, Rückerstattungen und sonstige Folgen werden nach Maßgabe der zwischen den Beteiligten geltenden Vereinbarungen abgewickelt.
Eine missbräuchliche, vorsätzlich falsche oder wiederholt pflichtwidrig unterlassene Statusmeldung kann eine wesentliche Verletzung der Pflichten aus dem Nutzungsverhältnis darstellen.
16. Fortgeltung nach Vertragsbeendigung
Die Beendigung des Tippgold-Nutzungsvertrages lässt bereits während der Vertragslaufzeit entstandene Pflichten im Zusammenhang mit über Tippgold erhaltenen oder angenommenen Empfehlungen unberührt.
Insbesondere bleiben Auskunfts-, Status-, Nachweis-, Abrechnungs- und Zahlungspflichten hinsichtlich solcher Empfehlungen auch nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses bestehen.
Dies gilt auch für provisionsauslösende Geschäftserfolge, die erst nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses eintreten, sofern die zugrunde liegende Empfehlung während des bestehenden Nutzungsverhältnisses über Tippgold übermittelt und vom Berater angenommen wurde.
Die entsprechenden Pflichten bestehen für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach Annahme der jeweiligen Empfehlung fort, sofern nicht für den konkreten Suchauftrag oder die jeweilige Vergütungsvereinbarung eine kürzere Frist vereinbart wurde.
17. Haftung
Tippgold haftet nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Eine Haftung für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsabschlusses wird nicht übernommen.
18. Kündigung
Beide Parteien können die Nutzung der Plattform jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Bereits eingegangene Vermittlungen und ausstehende Auszahlungen bleiben hiervon unberührt.
19. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
20. Kontakt
Fragen zu diesen AGB kannst du per E-Mail an hello@tippgold.com richten.
